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Anmeldung zum Instrumentalunterricht

 

Verbindliche Anmeldung

Die Anmeldung hat eine Zahlungspflicht zur Folge. Sollte für einen Instrumental-/Gesangsunterricht trotz allseitiger Bemühungen keine Unterrichtszeit gefunden werden können oder ein Kurs aus einem Grund nicht stattfinden, entfällt die Zahlungspflicht.

Ohne Änderungsmitteilung bis 1. Juni / 1. Dezember verlängert sich der Musikschulunterricht automatisch für das Folgesemester. Abmeldungen im laufenden Semester sind nicht möglich.

 

Im PLUS-Kurs bekommen AnfängerInnen in 5 Gruppenlektionen zu 50 Minuten am Samstagvormittag (Daten und Kursort nach Absprache) eine Einführung in die grundlegenden Begriffe der Musiklehre (Rhythmik, Notenlesen etc.). Der Aufpreis beträgt (ohne Ermässigung) Fr. 75.-. Es gelten die selben Kündigungsfristen wie für den Instrumentalunterricht.
Teilen Sie uns mit, wie Sie den Unterricht besuchen möchten (z.B. "6 Lektionen à 50 Minuten" oder "3 Lektionen à 70 Minuten, ev. mehr")!

Die Anmeldungen werden durch die Schulleitung an die Lehrpersonen verteilt. Falls eine Einteilung zu einer bestimmten Lehrperson Bedingung für die Anmeldung ist, haben Sie hier die Gelegenheit, einen Namen einzutragen. Die Zuteilungen erfolgen in der Regel nach Anmeldeeingang. Unverbindliche Zuteilungswünsche dürfen Sie in das Feld am Ende des Formulars eintragen.

Wir nehmen Ihren Wunsch zur Kenntnis. Wenn eine Zuteilung zur gewünschten Lehrperson nicht möglich ist, wird der/die Schüler/in auf die Warteliste der Lehrperson gesetzt.

Die regulären Anmeldeschlüsse sind der 1. Juni für das 1. Semester und der 1. Dezember für das 2. Semester. Anmeldungen nach diesen Fristen können nur bei entsprechender Möglichkeit im Stundenplan der Lehrperson entgegengenommen werden.

Angaben zum Schüler / zur Schülerin

Die Angabe des Familennamens des Erziehungsberechtigten ist bei Schülern unter 20 Jahren am jeweiligen Stichtag (nächster 1. September bzw. nächster 1. Februar) verpflichtend.
Die Angabe des Vornamens des Erziehungsberechtigten ist bei Schülern unter 20 Jahren am jeweiligen Stichtag (nächster 1. September bzw. nächster 1. Februar) verpflichtend.

Die Rechnung wird an diese Adresse gesendet. Wenn Sie besondere Anliegen haben (Ratenzahlung, anderer Rechnungsempfänger), nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Für Familien in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen bieten wir einen Ermässigungstarif für Belegungen im Tarif I (Kinder und Jugendlichen bis 20 Jahre) an. Um abzuklären, ob dies für Sie in Frage kommt, senden Sie uns bitte bis am 31. August bzw. 31. Januar eine Kopie Ihrer Steuerrechnung zu und kreuzen Sie unten das Feld "Ermässigungstarif beantragen" an.
Ich bin einverstanden, dass Sie mir fünf- bis sechsmal im Jahr einen elektronischen Newsletter senden.

An unseren Veranstaltungen machen wir gelegentlich Aufnahmen (Bild und/oder Ton), die wir sporadisch für Flyer, Publikationen oder eingesandte Presse-Artikel verwenden. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie uns, um eine Lösung zu finden.

Ich anerkenne die Bestimmungen des Schulreglements und der Tarifordnung und habe davon Kenntnis genommen, dass ohne Abmeldung bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember das Schulgeld für das jeweils nächste Semester geschuldet ist, unabhängig davon, ob der Unterricht besucht wird oder nicht.