Anmeldung zum Instrumentalunterricht
Verbindliche Anmeldung
Die Anmeldung hat eine Zahlungspflicht zur Folge. Sollte für einen Instrumental-/Gesangsunterricht trotz allseitiger Bemühungen keine Unterrichtszeit gefunden werden können oder ein Kurs aus einem Grund nicht stattfinden, entfällt die Zahlungspflicht.
Ohne Änderungsmitteilung bis 1. Juni / 1. Dezember verlängert sich der Musikschulunterricht automatisch für das Folgesemester. Abmeldungen im laufenden Semester sind nicht möglich.