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Covid 19: Musikschulunterricht ab dem 26. Juni

Ab dem 26. Juni gelten an den Musikschulen die folgenden zentralen Regelungen:

Allgemeines

  • Alle Mitwirkenden waschen sich vor dem Kurs oder der Probe gründlich die Hände
  • Alle Mitwirkenden spielen auf ihren eigenen Instrumenten. Ausgenommen sind Klavier, Orgel, Keyboard, Hackbrett, Mallet, Drumset, Harfe, Kontrabass und tontechnische Anlagen.
  • Gemeinsam gentutze Instrumente und Anlagen müssen vor und nach dem Unterricht, dem Kurs oder der Probe gereinigt werden.
  • Ausgiebiges Lüften

Maskenpflicht und Sicherheitsabstand

  • Personen im Alter von 12 Jahren und älter tragen in Innenräumen eine Schutzmaske. Wird die Maske aus nachvollziebahren Gründen abgelegt, halten die Personen einen Sicherheitsabstand von 1.5 Metern ein.
  • Während des Unterrichts, während Kursen und Proben und auf der Bühne kann auf das Tragen einer Schutzmaske und den Sicherzeitsabstand verzichtet werden, da die Kontaktdaten bekannt sind.
  • In Aussenräumen kann auf das Tragen einer Schutzmaske verzichtet werden.

Quarantäne

  • Ist ein Schüler in Quarantäne und gesund, so findet der Instrumentalunterricht als Fernunterricht statt. Informieren Sie bitte die Lehrperson rechtzeitig, damit diese sich für den Fernunterricht einrichten kann.
  • Ist die Lehrperson in Quarantäne, so findet der Instrumentalunterricht als Fernunterricht statt. Zweierunterricht kann ebenfalls stattfinden, grössere Gruppen aber nicht.

Veranstaltungen

  • An Veranstaltungen mit Sitzpflicht in Innen- und Aussenräumen dürfen bis zu 1’000 Personen teilnehmen.
  • Können sich die Teilnehmenden frei bewegen, gilt die Beschränkung in Innenräumen auf 250 und in Aussenräumen auf 500 teilnehmende Personen.
  • Dabei bleibt zu berücksichtigen, dass die bei normaler Raumnutzung verfügbaren Steh- und Sitzplätze höchstens bis zu zwei Dritteln belegt werden dürfen.
  • Zwischen Personen, die nicht zusammenleiben, muss ein Sitz freibleiben oder ein Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. Hierbei kann am Sitzplatz auf das Tragen einer Schutzmaske verzichtet werden.
  • Ordnet die Msuikschule für Innenräume an, dass im Publikum auf das Tragen einer Maske und die Einhaltung des Sicherheitsabstands verzichtet werden darf, sind die Kontaktdaten zu erfassen.

Ausführliches Schutzkonzept VZM

Die vorliegende aktualisierte 11. Auflage des Schutzkonzepts des Verbands Zürcher Musikschulen ist gültig ab 26. Juni 2021:

> Schutzkonzept Covid 19 VZM (ab 26. Juni 2021)

 

Ein Teil des Musikschulunterrichts findet in den Schulhäusern der Gemeinden statt. Bitte beachten Sie, dass in den Bewegungs- und Aufenthaltszonen von Gebäuden, die nicht der Musikschule gehören, die dortigen Schutzkonzepte gelten.

 

Musikschule Alato
Lehrpersonen und Administration

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