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Covid: Musikschulunterricht ab dem 25. Oktober

Die Zertifikatspflicht hat auch die Musikschulen erreicht: Bei allen Veranstaltungen in Innenräumen ist der Zutritt für Personen ab 16 Jahren nur mit gültigem Zertifikat erlaubt. Dies gilt auch für unsere Klassenkonzerte.

An den Musikschulen gelten die folgenden Massnahmen:

SCHUTZMASSNAHMEN

  • häufiges und gründliches Händewaschen
  • keine Hände schütteln
  • Abstand halten
  • häufiges Stosslüften der Unterrichtsräume
  • kranke Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause
  • Bei Schülern, die ihren ersten Unterricht haben, darf ein Erwachsener als Begleitung mitkommen.
  • Nach wie vor sollen wartende Eltern sich draussen aufhalten.

MASKEN

  • Personen ab 12 Jahren tragen in den öffentlich zugänglichen Innenräumen, für die der Zugang nicht auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt ist, eine Schutzmaske.
  • Während des Unterrichts, Kursen und Proben können Mitwirkende auf das Tragen einer Schutzmaske und das Einhalten des Sicherheitsabstandes verzichten. Handelt es sich nicht um eine beständige Gruppe, müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Bei mehr als 30 Anwesenden ist der Zugang von Personen ab 16 Jahren auf solche zu beschränken, die ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen können.
  • Lehr- und Leitungspersonen tragen während des Unterrichts, Kursen und Proben eine Schutzmaske. Blasinstrumente- und Gesangslehrpersonen halten den Sicherheitsabstand von 1.5 Metern ein. Verfügt eine Lehr- oder Leitungsperson über ein gültiges Covid-Zertifikat, kann sie auf das Tragen einer Schutzmaske und das Einhalten des Sicherheitsabstands verzichten.

ZERTIFIKATSPFLICHT

  • Bei allen Veranstaltungen in Innenräumen sowie bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 500 anwesenden Personen (ohne Sitzpflicht) oder mehr als 1’000 Personen (mit Sitzpflicht) ist der Zugang von Personen ab 16 Jahren auf solche zu beschränken, die ein gültiges Zertifikat vorweisen können. Gilt eine Zertifikatspflicht, kann auf das Tragen von Schutzmasken und die Einhaltung des Sicherheitsabstandes verzichtet werden.
  • Besteht bei einer Veranstaltung im Freien keine Zugangsbeschränkung, muss das Tragen von Schutzmasken und nach Möglichkeit das Einhalten des Sicherheitsabstands gewährleistet sein. Der Publikumsbereich darf nur zu zwei Dritteln seiner Kapazität ausgelastet werden.

Ausführliches Schutzkonzept VZM
Die vorliegende aktualisierte 13. Auflage des Schutzkonzepts des Verbands Zürcher Musikschulen ist gültig ab 25. Oktober 2021:
> Schutzkonzept Covid 19 VZM (ab 25. Oktober 2021)

Ein Teil des Musikschulunterrichts findet in den Schulhäusern der Gemeinden statt. Bitte beachten Sie, dass in den Bewegungs- und Aufenthaltszonen von Gebäuden, die nicht der Musikschule gehören, die dortigen Schutzkonzepte gelten.

Wir wünschen allen einen erfolgreichen Start!

Musikschule Alato
Lehrpersonen und Administration

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