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Covid: Musikschulunterricht ab dem 1. Januar 2022

Liebe Musikschüler*innen, liebe Eltern

Die bundesrätliche Covid-Verordnung vom 17.12.2021 bringt auch Anpassungen für den Musikschulunterricht mit sich. Laut Schutzkonzept des Verbands Zürcher Musikschulen müssen alle Personen ab einem Alter von 7 Jahren eine Schutzmaske tragen. Ausserdem dürfen wir Personen ab 16 Jahren nur noch dann zum Präsenzunterricht zulassen, wenn sie ein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat vorweisen können. Ausgenommen davon sind Lernende der Sekundarstufe II (Gymnasien, Fachmittelschulen, berufliche Grundausbildung = Lehre). Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, nicht über ein 2G-Zertifikat verfügen und auch nicht Lernende der Sekundarstufe II sind, wird Ihre Lehrperson Ihnen Fernunterricht anbieten. Im Gruppen-, Klassen- und Ensembleunterricht müssen Sie dem Unterricht fernbleiben, bis Sie entweder die obigen Bedingungen erfüllen oder die bundesrätlichen Weisungen angepasst werden.

Die Massnahmen im Detail:

SCHUTZMASSNAHMEN

  • In öffentlich zugänglichen Innenräumen tragen alle Personen ab einem Alter von 7 Jahren eine Schutzmaske.
  • Wo immer möglich, ist ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • häufiges und gründliches Händewaschen
  • keine Hände schütteln
  • Abstand halten
  • häufiges Stosslüften der Unterrichtsräume
  • kranke Schülerinnen und Schüler bleiben zu Hause
  • Bei Schülern, die ihren ersten Unterricht haben, darf ein Erwachsener als Begleitung mitkommen.
  • Nach wie vor sollen wartende Eltern sich draussen aufhalten.

UNTERRICHT, KURSE UND PROBEN: MASKENTRAGE- UND ZERTIFIKATSPFLICHT

  • In Räumen, in denen Unterricht erteilt oder Kurse und Proben abgehalten werden, tragen Lehr- und Leitungspersonen sowie Lernende ab einem Alter von 7 Jahren eine Schutzmaske.
  • Der Sicherheitsabstand ist nach Möglichkeit einzuhalten.
  • Lernende ab einem Alter von 16 Jahren müssen auf Verlangen der Lehr- oder Leitungsperson zudem ein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat (2G) vorweisen können. Davon ausgenommen sind Lernende
    der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitätsschulen, Fachmittelschulen, berufliche Grundausbildung).
  • Unterrichtsbesuche sind nur der Schulleitung gestattet.
  • Lehr- und Leitungspersonen sowie Lernende, die Blasinstrumente spielen oder singen, dürfen die Schutzmaske vorübergehend ablegen. Stattdessen halten sie den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern für die gesamte Dauer des Unterrichts, des Kurses oder der Probe strikte ein.

VERANSTALTUNGEN: MASKENTRAGE- UND ZERTIFIKATSPFLICHT

  • Bei Veranstaltungen tragen alle anwesenden Personen ab einem Alter von 7 Jahren eine Schutzmaske. Der Sicherheitsabstand ist nach Möglichkeit einzuhalten. Zudem ist der Zugang aller Personen ab einem Alter von 16 Jahren auf solche zu beschränken, die ein gültiges Impf- oder Genesungszertifikat (2G) vorweisen können.
  • Bei Veranstaltungen im Freien ist der Zugang aller Personen ab einem Alter von 16 Jahren auf solche zu beschränken, die ein gültiges Impf-, Genesungs-, oder Testzertifikat (3G) vorweisen können.
  • Mitwirkende, die Blasinstrumente spielen oder singen, dürfen die Schutzmaske während des Auftritts vorübergehend ablegen. Stattdessen halten sie den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern strikte ein.
  • Die für die Veranstaltung verantwortliche Person sorgt für eine lückenlose Zutrittskontrolle. Covid-Zertifikate sind nur zusammen mit einem persönlichen Ausweis gültig.

Ausführliches Schutzkonzept VZM
Die vorliegende aktualisierte 16. Auflage des Schutzkonzepts des Verbands Zürcher Musikschulen ist gültig ab 20. Dezember 2021:
Covid-19-Schutzkonzept Verband Zürcher Musikschulen_16. Ausgabe

Ein Teil des Musikschulunterrichts findet in den Schulhäusern der Gemeinden statt. Bitte beachten Sie, dass in den Bewegungs- und Aufenthaltszonen von Gebäuden, die nicht der Musikschule gehören, die dortigen Schutzkonzepte gelten.

Wir wünschen allen einen erfolgreichen Start!

Musikschule Alato
Lehrpersonen und Administration

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