Ermässigungen
Familienrabatt
Die Musikschule Alato gewährt einen grosszügigen Familienrabatt. Ab zwei Belegungen von mind. 30 Minuten wöchentlichem Einzelunterricht werden automatisch 10% des Schulgeldes für den Einzelunterricht (Tarif I und II) an der Rechnung abgezogen.
Ermässigung für Seniorinnen und Senioren
Das Seniorennetzwerk Lebensphase3 übernimmt für seine Mitglieder einen Beitrag von 25% der Kurskosten (nicht am Schulgeld für Einzelunterricht).
Ermässigungstarif
Für Familien in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen – steuerbares Jahreseinkommen unter Fr. 55’000 – kennt die Musikschule Alato einen Ermässigungstarif. Der Ermässigungstarif wird auf alle Belegungen im Tarif I angewendet. Die Schulleitung benötigt zur Beurteilung des Anspruchs eine Kopie der jeweils neuesten Steuerrechnung (bitte keine Kopien von Steuererklärungen einsenden!) oder von Personen mit Quellensteuer die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (von beiden Elternteilen). Der Rabatt ist abgestuft und bezieht sich sowohl auf die Einkommens- wie auf die Vermögensverhältnisse. Die massgebliche Zahl setzt sich zusammen aus dem steuerbaren Einkommen plus 10% des Vermögens, sobald dies über Fr. 100’000.- liegt.
Beispiele
steuerbares Einkommen | Fr. 37’500.- |
Vermögen | Fr. 60’000.- |
massgebende Zahl | Fr. 37’500.- |
steuerbares Einkommen | Fr. 19’100.- |
Vermögen | Fr. 273’000.- |
massgebende Zahl | Fr. 46’400.- |
Die Rabatte gliedern sich wie folgt auf:
massgebende Zahl | Ermässigung |
bis Fr. 55’000.- | 10 % |
bis Fr. 50’000.- | 20 % |
bis Fr. 45’000.- | 30 % |
bis Fr. 40’000.- | 40 % |
bis Fr. 35’000.- | 50 % |